Förderinformationen - Berlin

EnergiespeicherPLUS

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Berlins Förderprogramm für Solarstromspeicher

EnergiespeicherPLUS bezuschusst anteilig die Anschaffungskosten eines stationären und netzdienlichen Speichersystems.

Gewährt werden Projektförderungen in Form nicht rückzahlbarer Festbetragsfinanzierungen. Die förderbare Kapazität bemisst sich nach der Leistung der zu installierenden PV-Anlage (Leistung der PV-Anlage in kWp : 1,2 = förderbare Kapazität des Speichers in kWh).

Ein größerer Speicher ist grundsätzlich förderfähig. Die Höhe der Zuwendung wird lediglich durch die Größe der PV-Anlage begrenzt. Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten Sie für die jeweilige Speichereinheit einen Zuschuss von 300 EUR. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 EUR begrenzt.

Weitere Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare erhalten Sie hier.

Was wird gefördert?

Das Berliner Förderprogramm EnergiespeicherPLUS fördert die Anschaffung von Stromspeichern, die mehrfach geladen und wieder entladen werden können. Die Förderung erfolgt technologieoffen. Mögliche Speicher sind unter anderem:

Die Ladung der Speicher muss über eine in Berlin neu zu installierende Photovoltaikanlage erfolgen. Als neu gilt diese auch dann, wenn eine seit max. 12 Monaten bestehende Anlage, die in Berlin steht,  erweitert wird.

Förderfähig ist je Solaranlage nur ein Stromspeichersystem.

Nicht gefördert werden:

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte des Förderprogramms EnergiespeicherPLUS sind Privatpersonen, Unternehmen, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften oder Wohnbaugesellschaften, die eine Photovoltaikanlage in Berlin errichten wollen.
Die Berliner Bezirke sind ebenfalls antragsberechtigt.

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften:
- Unternehmen der gewerblichen und sozialen Wirtschaft
- Energiegenossenschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften
- Eigenbetriebe und Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Religionsgemeinschaften
- Vereine
- Stiftungen

Privatpersonen und freiberuflich Tätige
●die Berliner Bezirke

Förderfähige Stromspeichersysteme und die gleichzeitig anzuschaffenden Photovoltaik-Anlagen müssen innerhalb der Berliner Stadtgrenzen errichtet werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

EnergiespeicherPLUS bezuschusst anteilig die Anschaffungskosten eines stationären und netzdienlichen Speichersystems. Gewährt werden Projektförderungen in Form nicht rückzahlbarer Festbetragsfinanzierungen.

Die förderbare Kapazität bemisst sich nach der Leistung der zu installierenden PV-Anlage (Leistung der PV-Anlage in kWp : 1,2 = förderbare Kapazität des Speichers in kWh).

Ein größerer Speicher ist grundsätzlich förderfähig. Die Höhe der Zuwendung wird lediglich durch die Größe der PV-Anlage begrenzt.

Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten Sie für die jeweilige Speichereinheit einen Zuschuss von 300 EUR. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 EUR begrenzt.

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