Bei uns finden Sie alle Informationen und Antragsformulare zum Thema Photovoltaik für ihr entsprechendes Bundesland:
Die Antragsfrist für neue Förderanträge endete zum 31. Oktober 2021. Nach diesem Datum eingereichte Förderanträge werden nicht mehr angenommen, bzw. bei postalischer Übermittlung an den Versender rückversandt. Aktuell befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig ausschließlich Kommunen. Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm II erhalten Sie in den kommenden Monaten auf den Webseiten der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw vergibt das größte Bundesland auch Zuschüsse für "stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage", wie es offiziell heißt. Für Stromspeicher, die gemeinsam mit einer Solaranlage von weniger als 30 Kilowattpeak Leistung installiert weren, übernimmt NRW bis zu 10 Prozent der Ausgaben.
Hier kannst du einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für deinen neuen Stromspeicher bekommen. Das sind vor allem der Kaufpreis des Stromspeichers und die Kosten für die Installation. Für die PV-Anlage bekommst du kein Geld. Maximal beträgt die Förderung 5.000 Euro. Eine der Bedingungen ist, dass der Strom, den du zusätzlich beziehst, Grünstrom sein muss , wie zum Beispiel aus der SENEC.Cloud. Für eine Ladestation zum Beladen des Elektroautos, die mit dem Batteriespeicher verknüpft ist, gibt es 1.000 Euro zusätzlich.
Die Hauptstadt hat für das Jahr 2020 das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS aufgelegt. Auch hier gibt es Zuschüsse für Kauf und Installation eines Stromspeichers, der gemeinsam mit einer neuen Solaranlage installiert wird. Pro nutzbarer Kilowattstunde an Kapazität des Batteriespeichers gibt es eine Förderung von 300 Euro. Weitere Informationen und Antragsformulare findest du auf den Internetseiten des Förderprogramms.
Bei uns finden Sie alle Informationen und Antragsformulare zum Thema Förderung der Elektromobilität:
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören: Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten