Wie behandelt das Finanzamt den Aspekt Photovoltaik und Steuer? Mit dieser Frage sehen sich viele Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage konfrontiert.
Die meisten PV-Anlagen in Deutschland sind netzgekoppelt und speisen den Solarstrom somit in das öffentliche Stromnetz ein. Für diese Leistung erhält der jeweilige Betreiber einer PV-Anlage eine Einspeisevergütung. Wir informieren Sie eingehend, welche Steuern anfallen können und was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten.
Diese Informationen richten sich an private Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Wohnhaus installieren lassen.
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Leistung maximal 30 kWp pro Wohneinheit beträgt (max. 100 kWp pro Betreiber). Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für Einspeisevergütungen und vergleichbare Einnahmen
Seit dem 01.01.2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäudenein Umsatzsteuersatz von 0 %.
Das bedeutet: keine Mehrwertsteuer auf Kauf, Montage und wesentliche Komponenten wie Module, Wechselrichter und Batteriespeicher.
Für typische private Photovoltaikanlagen fällt keine Gewerbesteuer an
Beispielanlage:
• Leistung: 10 kWp
• Investitionskosten (inkl. Montage & Speicher): 20.000 €
• Einspeisevergütung pro Jahr: ca. 900 €
• Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch: ca. 800 €
Ergebnis:
• Keine Umsatzsteuer beim Kauf
• Keine Einkommensteuer auf die Erträge
• Jährlicher finanzieller Vorteil: ca. 1.700 €
• Über 20 Jahre: ca. 34.000 € Gesamtvorteil