Förderinformationen - NRW

progres.nrw-Förderprogramm „Klimaschutztechnik“

Land Nordrhein - Westfalen
Förderung Photovoltaik Bezirksregierung Arnsberg

UPDATE: 01.04.2022
Förderung für Photovoltaikspeicher stark nachgefragt -
Neue Förderschwerpunkte ab April 2022

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Einführung von Klimaschutztechnologien in konkrete Anwendungen – insbesondere über die Förderungen aus der Programmfamilie progres.nrw Klimaschutztechnik. Besonders stark nachgefragt: Zuschüsse für Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage installiert werden. Allein im Jahr 2021 wurden 23.000 Anträge für Batteriespeicher mit einem Fördervolumen von 32 Millionen Euro bewilligt, im Jahr 2022 kamen bereits weitere 14.000 Anträge hinzu. Der vom Land angestrebte Anschub für den Markthochlauf für die dezentralen Speicher ist damit geglückt.

Das Land wird sich daher nun anderen Förderschwerpunkten widmen und die Förderung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage für Privatleute ab dem 1. April 2022 beenden. Bereits gestellte Förderanträge werden jedoch geprüft und bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Schon ab dem 1. April wird es mit der Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“ neue Förderangebote für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Verbindung mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen geben. Die neuen Förderangebote finden Sie unter den verwandten Themen.

weitere Infos

Im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw vergibt das größte Bundesland Zuschüsse für stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.

Für Stromspeicher, die gemeinsam mit einer Solaranlage installiert werden, zahlt NRW einen Zuschuss von 100 Euro pro Kilowattstunde installierte Kapazität.

Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage. Diese darf bei Antragstellung maximal drei Monate in Betrieb sein; ausschlaggebend ist das Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister.

Mehr zu diesem Speicher-Programm findest du auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg.

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Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Weitere Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare erhalten Sie hier.

Was wird gefördert?

In welcher Höhe wird gefördert?

Was sind die Fördervoraussetzungen & Kriterien?

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
    Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden.
    Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in diesem Jahr ab sofort bis zum 20. November gestellt werden.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular...
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