progres.nrw-Förderprogramm „Klimaschutztechnik“
Land Nordrhein - Westfalen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen Seit 01.04.2022 nicht mehr antragsberechtigt!
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten Seit 01.04.2022 nicht mehr antragsberechtigt!
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Weitere Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare erhalten Sie hier.
Was wird gefördert?
- Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
In welcher Höhe wird gefördert?
- 100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität
- Maximal 75.000 Euro je Gebäude und Standort
Was sind die Fördervoraussetzungen & Kriterien?
- Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage. Diese darf bei Antragstellung maximal drei Monate in Betrieb sein; ausschlaggebend ist das Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister.
- Die Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in Kilowattstunden drei Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in Kilowatt peak.
- Die gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen sind einzuhalten.
- Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote zulässig.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann in diesem Jahr ab sofort bis zum 20. November gestellt werden.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Zum Antragsformular...