Förderinformationen - Rheinland-Pfalz

Regionale Förderprogramme der Landkreise in Rheinland-Pfalz:

Landkreis Ahrweiler: Batteriespeicher bei PV-Anlagen

+++ AUSGESCHÖPFT : Antragsfenster für 2022 geschlossen - Neuauflage für 2023 vorgesehen +++

Landkreis Mayen-Koblenz: Solarspeicher-Förderprogramm

+++ Antragsfenster vom 1. April - 30. September geöffnet  +++

Solar-Speicher-Programm

Land Rheinland-Pfalz

energieagentur Rheinland-Pfalz

UPDATE: 25.01.2021
Beantragen von Zuschüssen im Solar-Speicher-Programm nicht mehr möglich.

Die Antragsfrist für neue Förderanträge endete zum 31. Oktober 2021. Nach diesem Datum eingereichte Förderanträge werden nicht mehr angenommen, bzw. bei postalischer Übermittlung an den Versender rückversandt.

Aktuell befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig ausschließlich Kommunen.

Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm II erhalten Sie in den kommenden Monaten auf den
Webseiten der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

ZUm Fördermittelabruf

Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batterie-Speicher steht Hausbesitzern und Kommunen der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.

Wer wird gefördert?

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.

Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Gemeindespeichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen
und Speichern auszurüsten.

Privathaushalte
Gemeinden und ihre Schulen
Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität
100 €
100 €
Speicherkapazität mindestens

5 kWh
10 kWh
Förderung mindestens

500 €
1000 €
Förderung maximal je Vorhaben

1.000 €
10.000 €

Minimale zu installierende PV-Nennleistung

5 kWp
10 kWp

Gemeinsam für die Energiewende in Rheinland-Pfalz

Hier finden sie Hilfe zu steuerlichen Fragen zum Thema Photovoltaik:
Informationen zu steuerlichen Fragen zum Thema Photovoltaik
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